Jugendordnung

Jugendordnung der Schachfreunde Pattonville e.V.

§ 1 Name und Mitgliedschaft
Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18.Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugend tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bilden die Vereinsjugend bei den Schachfreunden Pattonville e.V.

§ 2 Aufgaben und Ziele
Die Vereinsjugend ist in der sportlichen und außersportlichen Jugendarbeit aktiv. Sie will jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften Schach zu spielen, sowie Schachsport zu treiben und sich am Wettkampfbetrieb des Schachverbandes Württemberg e.V. zu beteiligen. Darüber hinaus soll das kulturelle Engagement angeregt, die Jugendarbeit im Schachverein unterstützt, koordiniert und zur Persönlichkeitsbildung beigetragen werden.

§ 3 Die
Jugendvollversammlung

  1. Die Jugendvollversammlung setzt sich zusammen aus allen jugendlichen Mittgliedern des Vereines siehe §1 dieser Ordnung.

  2. Sie tritt mindestens einmal jährlich zu einer ordentlichen Jugendvollversammlung zusammen und wird vom Jugendleiter mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen unter der Bekanntgabe der Tagesordnung und eventuell eingebrachter Anträge schriftlich einberufen. Die Leitung der Versammlung übernimmt der Jugendleiter. Sie wählt dabei u.a. den Jugendausschuss §5 dieser Ordnung. Abwesende können gewählt werden, wenn sie vorher einem anderen Ausschussmitglied unmissverständlich ihre Bereitschaft erklärt haben, das Amt anzunehmen.

  3. Der Jugendleiter (m/w/d) muss mindestens 18 Jahre alt sein. Er ist stimmberechtigtes Mitglied im Vereinsvorstand und vertritt die Vereinsjugend und deren Aufgaben nach innen und außen.

  4. Eine außerordentliche Jugendvollversammlung ist innerhalb von 2 Wochen vom mit einer Ladungsfrist von einer Woche einzuberufen, wenn dies von einem Drittel der stimmberechtigten jugendlichen Mittglieder beantragt wird. Das Stimmrecht der jugendlichen Mittglieder ist generell nicht übertragbar.

  5. Für einen beantragten Beschluss ist eine einfache Mehrheit der in der Jugendvollversammlung anwesenden Stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.

 § 4 Aufgaben der Jugendvollversammlung

  1. Festlegung der Tätigkeiten zur Umsetzung der Jugendarbeit

  2. Wahl und Entlastung des Jugendausschusses

  3. Wahl der Delegierten zu Jugendtagungen, zu denen der Verein ein Delegationsrecht hat.

  4. Beschlussfassung über eingebrachte Anträge

 § 5 Der Jugendausschuss

       Der Jugendausschuss besteht ausfolgenden Mitgliedern:

  1. dem Jugendleiter als Vorsitzendem

  2. einem weiblichen und einem männlichen Jugendvertreter, die zur Zeit ihrer Wahl noch Jugendliche im Sinne von §1 dieser Ordnung sind.

  3. evtl. weiteren Hilfspersonen (z.B. Turnierleiter, Schriftführer, Kassenwart usw.)

  4. Die Jugendvertretung (§5,2) und weitere Hilfspersonen (§5,3) werden von der Jugendvollversammlung für eine Amtszeit von 1 Jahr gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Jugendausschusses im Amt. Wählbar ist jedes Mitglied der Vereinsjugend. Der Jugendleiter wird von der Mitgliederversammlung gewählt.

  5. Die Mitglieder des Jugendausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt.

  6. Der Jugendausschuss wird vom Jugendleiter je nach Bedarf einberufen. Er leitet dessen Sitzungen, in denen die Jugendarbeit geplant und koordiniert wird. Der Ausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, dieser Jugendordnung sowie der Beschlüsse der Jugendvollversammlung.

§ 6 Jugendkasse

  1. Die Vereinsjugend ist berechtigt, eine vom übrigen Vereinsvermögen getrennt zu führende Jugendkasse einzurichten. Der Verein Schachfreunde Pattonville e.V. stellt der Jugend eine Jugendkasse für die Jugendarbeit zur Verfügung. Zuschüsse Dritter, die für jugendpflegerische Maßnahmen eingehen, sind über diese Kasse zu verwalten.

  2. Die Jugendkasse wird nach Anweisung des Jugendausschusses vom Kassenwart verwaltet. Dieser nimmt die Buchführung über die Jugendkasse getrennt von der allgemeinen Vereinskasse vor.

  3. Einmal jährlich ist die Jugendkasse von den Kassenprüfern des Gesamtvereins zu prüfen und über das Prüfungsergebnis in der Jahresmitgliederversammlung zu berichten.

§ 7 Gültigkeit und Änderungen der Jugendordnung

Die Jugendordnung muss von der Jugendvollversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und vom Vereinsvorstand bestätigt werden. Das gleiche gilt für Änderungen. Die Jugendordnung bzw. Änderungen treten mit der Bestätigung durch den Vereinsvorstand in Kraft.

 
§ 8 Sonstige Bestimmungen

Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der aktuell gültigen Vereinssatzung der Schachfreunde Pattonville e.V.

 

Remseck am Neckar, 11. Juli 2021

 

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Peter Weiß                                                     Salvatore Ketterer
Vorstand                                                         Jugendleiter



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